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Black Box BRD

Black Box BRD  
Maurice Merlin
 Re: Black Box BRD  
Harald M.
From:Maurice Merlin
Subject:Black Box BRD
Date:9 Dec 2004 05:37:08 GMT
## Nachricht zur Information/Dokumentation weitergeleitet


Black Box BRD

Der Staat hat die großen Internet-Provider verpflichtet, ihm ab 1.
Januar die Überwachung ihrer Kunden zu erleichtern.

von carsten schnober

Nach wie vor gilt das Internet als schwer kontrollierbar. Der große
Lauschangriff stutzte das Post- und Fernmeldegeheimnis auf ein selbst
für Otto Schily und Günther Beckstein erträgliches Maß zurecht, doch
beim Überwachen der elektronischen Kommunikation tun sich die Behörden
immer noch schwer. Das liegt weniger an juristischen Schranken als am
erforderlichen technischen Aufwand. Doch eine Lösung ist in Sicht: Die
Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) verpflichtet Internet-
Provider ab 1. Januar dazu, die Hilfsgeräte zum lückenlosen Belauschen
ihrer Kunden selbst bereitzustellen.

Einige Anbieter bitten ihre Kunden mit einer einmaligen Zusatzgebühr
zur Kasse, um die Abhöreinrichtung zu finanzieren. Denn der Staat gibt
sich nicht mit dem Billigsten zufrieden: Auf 10 000 bis 50 000 Euro
beziffern Provider die Kosten für die Anschaffung und Installation
einer Box, die das Abhören per Knopfdruck ermöglicht. Auch um die
Wartung und Reparatur der Geräte sollen sie sich kümmern.

Anbieter von E-Mail oder anderen Kommunikationsdiensten im Internet
kommen um diese Ausgabe nur herum, wenn sie weniger als 1 000 Kunden
betreuen. Alle anderen müssen die Boxen bereitstellen, auch wenn nach
dem Ende des Internet-Booms ihre Kassen meist nicht mehr so prall
gefüllt sind. Die inzwischen hart umkämpften Kunden wollen sie nach
Möglichkeit nicht mit Zusatzgebühren fürs Abhören verprellen.

Wie die elektronische Überwachung funktioniert? Die betroffenen
Provider schließen die Abhörboxen an die Server an, auf denen die E-
Mail-Konten oder andere private Daten ihrer Kunden liegen. Die Boxen
bieten eine Schnittstelle, über die sich Ermittler via Internet direkt
in den Datenverkehr einklinken können. Die Staatsschützer brauchen also
ihr Büro nicht mehr zu verlassen, um auf die persönlichen Daten der
meisten deutschen Internet-Benutzer zuzugreifen. Richterlicher
Kontrolle unterliegen Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst (BND)
und Militärischer Abschirmdienst (MAD) dabei nicht: Den Behörden genügt
ein »konkreter Anhaltspunkt«, der auf eine schwere Straftat oder deren
Planung hindeutet, um eine Abhörmaßnahme eigenständig und legal
durchführen zu dürfen.

Das ist zwar nicht neu, doch bislang müssen die Sicherheitsbehörden die
Provider per Anordnung zur Mitarbeit anhalten. Künftig werden die
Internet-Anbieter von einem Lauschangriff genauso wenig erfahren wie
die Abgehörten.

Neben Firmen mit weniger als 1 000 Kunden bleiben auch reine Internet-
Zugangsanbieter verschont von der Abhörbox. Wer seine Kunden
ausschließlich mit dem Internet verbindet, ohne ihnen Zusatzdienste wie
E-Mail-Adressen zu vermitteln, leitet Daten lediglich weiter, ohne sie
zu speichern. Solche Provider werden ebenso wie Telefonanbieter
behandelt: Sie müssen zwar bei staatlichen Lauschaktionen kooperieren
und die Kosten tragen, aber keine dauerhafte Abhörschnittstelle
bereitstellen. Auch verpflichtet die TKÜV nur öffentliche Anbieter zur
präventiven Mitarbeit. Firmen und Privatpersonen, die nur ihren
Angestellten oder Freunden E-Mail-Konten zur Verfügung stellen, sind
von der Pflicht befreit.

Eine Grauzone eröffnet die TKÜV bezüglich der 1 000-Kunden-Grenze, da
die Wiederverkäufer, die so genannten Reseller, nicht genau definiert
sind. Zwar setzt die Verordnung natürliche und juristische Personen
gleich, doch ergibt sich aus dem Text nicht, ob auch die Kunden der
Kunden mitzählen. Wäre dem nicht so, könnte eine solche Situation
entstehen: Ein großer Anbieter versorgt einige hundert Reseller. Diese
verkaufen die Internet-Dienste wiederum jeweils an einige hundert
Kunden; das Spiel lässt sich beliebig weitertreiben. Hätte keiner der
einzelnen Zwischenhändler mehr als 1 000 Kunden, kämen sie allesamt
ohne Abhörbox durch.

Wenig Klarheit bringt das Telekommunikationsgesetz (TKG), auf dem die
TKÜV hauptsächlich fußt, in dieser Angelegenheit. Es definiert
Teilnehmeranschlüsse als physische Verbindungen in die Räume des
Kunden. Das würde allerdings bedeuten, dass Wiederverkäufer, die einen
Server in den Räumen ihres Anbieters angemietet haben, mitsamt ihren
Kunden grundsätzlich nicht mitzählten. Ob solche Spitzfindigkeiten vor
Gericht bestehen können, wird aber erst ein rechtskräftiges Urteil
endgültig klären, und nur wenige Anbieter dürften eine Verurteilung
riskieren. Denn eine Geldbuße von 500 000 Euro droht Providern, wenn
sie bis zum 1. Januar 2005 keine Abhörbox vorweisen können, obwohl sie
dazu verpflichtet wären.

Es wird Internet-Anbieter und -Nutzer kaum trösten, dass die
Verpflichtung, Abhörgeräte zu installieren, seit fast drei Jahren
bekannt ist. Bereits Anfang 2002 trat die TKÜV in Kraft, gewährte den
Providern aber eine Frist, um die Technik einzurichten. Diese
Schonfrist endet mit Beginn des kommenden Jahres.

Bereits seit 1998 legt das Telekommunikationsgesetz (TKG) die
Finanzierung staatlicher Überwachungen in die Hände der Anbieter. Die
TKÜV sollte lediglich die praktische Umsetzung definieren, die
Abhörboxen stellte die Regierung infolgedessen als technisches Detail
dar.

Doch erst durch sie entsteht eine flächendeckende Infrastruktur, die
fast alle Internet-Provider Deutschlands dauerhaft unter staatliche
Überwachung stellt. Die Behörden kommen damit buchstäblich per
Knopfdruck an die E-Mail-Konten innerhalb ihres Hoheitsgebiets. Wie
wenig Gehalt die erforderlichen »konkreten Anhaltspunkte« in der Praxis
häufig bieten, zeigten schlecht begründete Abhöraktionen in der
Vergangenheit oft genug. In die Verlegenheit, solche Maßnahmen zu
rechtfertigen, dürften Ermittler wegen der geringen
Kontrollmöglichkeiten künftig jedoch noch seltener kommen.

Angesichts immer autoritärer agierender Sicherheitsbehörden bietet die
neue Dimension der E-Mail-Überwachung beängstigende Möglichkeiten. Wenn
die Infrastruktur bereits besteht, könnte ein Argument lauten: Warum
sollte man sie dann nur zur Aufklärung der festgelegten schweren
Straftaten verwenden? Spektakuläre Fälle, die eine Ausweitung der
Überwachungsmaßnahmen rechtfertigen, finden sich üblicherweise schnell.
Schon heute gibt es immer wieder Diskussionen um die Grenzen des
Lauschangriffs.

Wer sich ob der weitgehenden technischen Möglichkeiten trotz oder wegen
der gesetzlichen Bestimmungen bereits jetzt beobachtet fühlt, dem
bleibt der Griff zu Verschlüsselungsprogrammen wie PGP (»Pretty Good
Privacy«) oder dessen auf freier Software basierenden Abkömmling GnuPG
(»Gnu Privacy Guard«). Mathematiker halten die zugrunde liegenden
Algorithmen für nicht zu knacken. Auch spricht nichts dagegen, sich
einen außerhalb Deutschlands liegenden E-Mail-Provider zu suchen, der
deutschen Sicherheitsbehörden natürlich keine dauerhafte
Abhörschnittstelle bietet. In diesem Fall bliebe Ermittlern nur, die
private Internet-Verbindung anzuzapfen, wenn sie nicht gleich eine
internationale Abhöraktion auslösen möchten.

Aus: Jungle World, Nummer 51 vom 08. Dezember 2004

++++++++++++++++++++
From:Harald M.
Subject:Re: Black Box BRD
Date:Sat, 11 Dec 2004 07:23:22 +0100


Maurice Merlin schrieb:

> ## Nachricht zur Information/Dokumentation weitergeleitet
>
>
> Black Box BRD
>
> Der Staat hat die großen Internet-Provider verpflichtet, ihm ab 1.
> Januar die Überwachung ihrer Kunden zu erleichtern.


Das wird nicht ausbleiben, wenn wir faschistoide Subkulturen nicht im
Dunkeln ihre infiltrativen Machenschaften durchgehen lassen wollen -
quasi als schierer Selbstschutz der Demokratie, die sich hier selbst ein
Bein zu stellen droht..


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Allen trolligen Freunden eine schoene Adventszeit!
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